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Versicherung

Verzicht Risiken, Versicherungen und Leistungen im Schadenfall

Fahrzeug Kollision
CHF 1‘500.–

Vollkaskodeckung für alle von der BMW (Schweiz) AG verliehenen Fahrzeuge.

Fahrzeug Haftpflicht
kein Selbstbehalt, Haftpflicht bis CHF 100'000'000.– pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall (begrenzt bei Personenschäden auf CHF 12'000'000.– je geschädigte Person).


Parkschaden
max. CHF 750.–

Grundsätzlich nicht versichert. Kostenbeteiligung bei Schäden verursacht durch unbekannte Dritte.

 

Reparaturkosten
max. CHF 1'500.–

Reparaturkosten, welche durch unsachgemässe Benutzung über dem üblichen Verschleiss liegen (Felgen, Scheiben, Sitze, Interieur etc.).

 

Unfall, Insassenversicherung
kein Selbstbehalt
Todesfall: CHF 150'000.–
Invalidität: CHF 300'000.–


Heilbehandlungskosten:
inkl. Medikamente, Spital- und Kuraufenthalte in der allg. Abteilung, betraglich unbegrenzt während 5 Jahren mit Ausnahme von Suchaktionen, die im Hinblick auf eine Rettung oder Bergung des Versicherten unternommen werden, bis höchstens CHF 20'000.– pro Versicherten. Stehen dem Versicherten Leistungen von Sozialversicherern aus der beruflichen Vorsorge, anderer Schadenversicherer oder eines haftpflichtigen Dritten zu, so ergänzt die Gesellschaft diese Leistungen Dritter bis zur Höhe der entstandenen Heilungskosten.

 

Grenzüberschreitende Fahrzeugnutzung !
Das Fahrzeug darf von einer in der EU-domizilierten Person ausserhalb der/dem Schweiz/Fürstentum Liechtenstein nicht
gefahren werden.


Ebenso ist jegliche Weitergabe an eine Person mit Wohnsitz in der EU für Fahrten ausserhalb der/dem Schweiz/Fürstentum Liechtenstein untersagt.


Bitte beachten Sie, dass bei Missachtung dieser Regelung rechtliche Konsequenzen bis hin zur Beschlagnahmung des
Fahrzeuges drohen.


Alle BMW daraus erwachsenen steuerlichen, zollrechtlichen, administrativen und sonstigen Kosten und Aufwendungen werden dem Benutzer belastet und sind von diesem zu tragen.

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