Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0 / 25.02.2021
Liebe Kundin, lieber Kunde
Vielen Dank für das Interesse und Vertrauen, welches Sie carolyn entgegenbringen. carolyn bietet Dir flexible, kostengünstige Mobilität, kombiniert mit der Freude am Fahren eines BMWs oder MINIs. Mobil sein mit carolyn ist einfach, aber damit das System einwandfrei funktioniert, sind Regeln notwendig. Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung tritt der Vertrag für Privatkundinnen und -kunden in Kraft, welcher zusammen mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Regeln für die Nutzung der Carsharing Dienstleistungen sowie der Gebührenordnung die Basis für unsere Beziehung bildet.
Wir empfehlen Ihnen, diese Dokumente in einer ruhigen Minute vor Nutzung unserer Services durchzulesen.
Die Basis unserer AGB ist das Prinzip "Fair Play" - wenn sich beim Teilen alle so verhalten, dass die Bedürfnisse der anderen berücksichtigt werden, so läuft das System rund.
Wir danken Ihnen, dass Sie diese Grundsätze einhalten. Auf der Webseite finden Sie unsere FAQs (häufig gestellte Fragen), welche viele Ihrer Fragen beantworten werden. Aber bei Bedarf steht Ihnen der Support unter support@hey-carolyn.ch sowie der Service Line +41 62 869 25 24 gerne zur Verfügung!
Wir wünschen Ihnen jederzeit eine gute Fahrt mit carolyn!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Involvierte Parteien
1.1. carolyn ist der Markenname für den Mobilitätsservice, welcher durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
geregelt wird. Unter carolyn wird Ihnen in der Schweiz ein comfortabler Zugang zu carsharingfähigen BMW und MINI Fahrzeugen geboten.
1.2. Nutzerinnen und Nutzer der Fahrzeuge von "carolyn"
werden in diesem Dokument als Nutzungsperson bezeichnet.
Bei Nutzern handelt es sich um jeden Fall um natürliche Personen. Falls ein Nutzungsvertrag mit einer juristischen Person zur Nutzung von carolyn abgeschlossen wird, so sind die vorliegenden AGB für jede der juristischen Person zugehörigen Nutzungsperson verbindlich und müssen von den einzelnen Nutzungspersonen im Rahmen des Registrierungsprozesses explizit akzeptiert werden.
1.3. Die eigentlichen Fahrzeuge werden von verschiedenen
Firmen (z.B. ein BMW- oder MINI-Händler, ein Immobilienbetreiber oder eine Firma mit eigener Flotte) gehalten und in Form eines „Mobilitätsstandorts“ betrieben.
2. Gegenstand
2.1. Mit der Carsharing Dienstleistung unter dem Markennamen carolyn können registrierte Nutzer innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes bei bestehender Verfügbarkeit Fahrzeuge mieten. Dabei steht die Nutzungsperson über den Nutzungsvertrag in einer direkten Geschäftsbeziehung mit dem Carsharing Dienstleister Energiedienst Holding AG.
2.2. Mit der Annahme der Anmeldung der Nutzungsperson
kommt ein Nutzungsvertrag zustande, unabhängig, ob die Anmeldung bzw. die Anmeldebestätigung schriftlich, per E-Mail, telefonisch,online oder persönlich erfolgt ist. Für natürliche Personen handelt es sich um den "Nutzungsvertrag für Privatkundinnen und -kunden".
2.3. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) erstreckt sich sowohl auf die Registrierung (Nutzungsvertrag) als auch auf die Anmietung der Fahrzeuge (Einzelmietvertrag). Diese AGB werden durch die Anmietbedingungen ergänzt.
2.4. Es gelten jederzeit die aktuellen Preise zum Zeitpunkt
der Buchung, wie sie in der Gebührenblatt festgelegt sind.
2.5. Der Dienstleister behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB sowie der Gebührenblatt
vorzunehmen. Änderungen werden den Nutzungspersonen
per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der carolyn Homepage bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Nutzungsperson ihnen nicht schriftlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe widerspricht.
2.6. Der Dienstleister behält sich insbesondere vor, die Registrierung einer Nutzungsperson ebenso wie den Abschluss eines Einzelmietvertrages abzulehnen, falls Grund zur Annahme besteht, dass die potenzielle Nutzungsperson
sich nicht vertragsgemäss verhalten wird. Jede Nutzungsperson darf sich nur einmal anmelden.
3. Begriffsbestimmungen
3.1. Nutzungsperson ist jede natürliche oder juristische Person, welche mindestens 18 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis für die Länder ist, welche sie mit carolyn-Fahrzeugen bereist.
3.2. Die "Buchungs-App" ist die Software-Anwendung, mit welcher die Nutzungsperson die carolyn-Fahrzeuge buchen kann. Sie kann für iOS und Android kostenlos heruntergeladen werden. Anhand der App lassen sich die verfügbaren Fahrzeuge inklusive relevanter Zusatzdaten (z.B. Ladestand, Standort) ermitteln, Buchungen tätigen und ändern sowie weitere Geschäftsfälle durchführen. Bei der Nutzung sind die Bestimmungen gemäss AGBs einzuhalten.
3.3. Für die Registrierung senden Sie neben den Personendaten bitte Scans oder Fotos des Führerausweises (Vorder- und Rückseite) zu. Diese Carsharing Dienstleistung ist nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verfügbar.
3.4. Das Geschäftsgebiet umfasst das Territorium der Schweiz bzw. des Fürstentums Lichtenstein und der benachbarten Länder. Die Benutzung eines carolyn- Fahrzeugs ausserhalb des Geschäftsgebietes ist nicht möglich.
4. Registrierung: Zustandekommen Nutzungsvertrag
4.1. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, indem die Nutzungsperson das Registrierungsformular ausfüllt und den Button mit "Jetzt anmelden" oder ähnlicher Aufschrift anklickt. Das Zustandekommen begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Einzelmietvertrages.
4.2. Die Nutzungsperson muss eine der vom Dienstleister angebotenen Bezahlmethoden gewählt und die entsprechenden Daten hinterlegt haben. Die Abbuchung erfolgt laufend, je nach bezogenen Dienstleistungen. Die Nutzungsperson kann die Bezahlmethode während des aufrechten Vertragsverhältnisses ändern.
4.3. Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrags wird die Nutzungsperson auf der Buchungs-App freigeschaltet und erhält hierfür ihre Zugangsdaten zu ihrem Nutzerkonto.
Die Nutzungsperson ist verpflichtet, den Dienstleister jede Änderung der Anschrift, der E-Mail-Adresse, der Mobiltelefonnummer, der Zahlungsdaten sowie jede Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich mitzuteilen.
Anschriftenermittlungen kann der Dienstleister der Nutzungsperson in Höhe des tatsächlichen Aufwands in Rechnung stellen.
5. Fahrerlaubniskontrolle
5.1. Zur effektiven Nutzung eines carolyn-Fahrzeugs muss die Nutzungsperson aus rechtlichen Gründen die Identität bestätigen und beweisen, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Personenwagen ist. Dazu sendet die Nutzungsperson jeweils ein Foto der Vorder- und Rückseite ihres Führerausweises an support@hey-carolyn.ch
Falls der Führerausweis nicht in der Schweiz oder der EU erstellt wurde, muss zusätzlich noch ein Foto des
Ausländerausweises mitgeschickt werden.
5.2. Die Fahrerlaubniskontrolle findet gemäss den oben beschriebenen Prozessen durch die Energiedienst Holding AG
statt. Die Mitarbeitenden stehen unter Geheimhaltung und verwenden die so ersichtlichen Daten nur zur Durchführung ihres Auftrags innerhalb von carolyn. Ein carolyn-Fahrzeug kann erst angemietet werden, wenn die Fahrerlaubniskontrolle beendet ist. Die Fahrerlaubniskontrolle kann bis zu 2 Werktage in Anspruch nehmen.
5.3. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar und alle Rechte an diesem Konto erlöschen mit dem Hinscheiden der Nutzungsperson.
6. Abbuchungskonto; Fahrerlaubnis
6.1. Im Falle der Verwendung der Zahlungsmöglichkeit
"Kreditkarte" muss die Nutzungsperson selbst InhaberIn der Kreditkarte sein, sofern zwischen der Nutzungsperson und dem Dienstleister nichts anderes vereinbart wurde. Die Nutzungsperson hat die von ihr im Nutzungsvertrag hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein behält sich der Dienstleister vor, das Nutzerkonto vorläufig zu sperren.
6.2. Wird dem Nutzer die Fahrerlaubnis aus welchemGrund auch immer temporär aberkannt (z.B. bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht), so darf die Nutzungsperson während der Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis den Carsharingdienst carolyn nicht nutzen. Der Dienstleister ist über einen allfälligen Entzug der Fahrerlaubnis in Kenntnis zu setzen und behält sich zudem das Recht vor, einen Nachweis über die gültige Fahrerlaubnis alle drei (3) Monate von der Nutzungsperson einzuholen.
6.3. Die Nutzungsperson muss bei Fahrtantritt sämtliche vom Gesetz vorgesehenen Bedingungen zum Führen eines Motorfahrzeuges erfüllen und ist selbst für die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen verantwortlich.
6.4. Durch die auf dem Smartphone der Nutzungsperson installierte carolyn-App hat die Nutzungsperson Zugang zu den Carsharing Fahrzeugen. Die Nutzungsperson stellt sicher, dass sie ihr Passwort bzw. ihren Zugangscode für ihr Smartphone unter Verschluss hält und haftet im gesetzlichen Rahmen für alle Schäden, welche durch einen durch Nachlässigkeit der Nutzungsperson verursachten unbefugten Zugriff auf Fahrzeuge verursacht wurde (Unfall, Ordnungswidrigkeiten, Diebstahl, etc.).
7. Beginn und Ende der Einzelmietverträge
7.1. Nur eine registrierte Nutzungsperson ist zur Buchung und zum Führen eines carolyn-Fahrzeuges berechtigt.
7.2. Die mögliche Buchungsdauer sowie eine allfällige Kilometerbegrenzung werden von Fall zu Fall in der carolyn App angezeigt.
7.3. Die Nutzungsperson kann in der App einsehen, welche Fahrzeuge an welchem Standort verfügbar sind. Die Anmietung eines Fahrzeuges wird abgeschlossen, indem die Nutzungsperson das von ihr gewünschte Fahrzeug auswählt, die Mietdauer festlegt und auf den Button "Jetzt buchen" (oder ähnlich) klickt. Durch das Buchen eines Fahrzeugs über die App akzeptiert die Nutzungsperson die gültigen Miettarife und weiteren Konditionen zum Zeitpunkt der Buchung, welche auf der carolyn App ersichtlich sind.
7.4. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit an einem bestimmten Standort.
7.5. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes die Nutzungsperson auf die in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunknummer anzurufen. Der Dienstleister ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Fahrzeugs zu untersagen, falls ein vertragswidriges Verhalten vermutet wird.
7.6. Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und Übernahme des Fahrzeugs. Sie endet, wenn die gebuchte Mietzeit der Nutzungsperson abläuft, die Nutzungsperson das Fahrzeug wieder an den vorgesehenen Mietstandort bringt und mit der geeigneten Methode verschliesst.
8. Pflichten der Nutzungsperson bei Anmietung
8.1. Die Überlassung der Fahrzeuge an Dritte ist untersagt, soweit kein Ausnahmefall vorliegt. Ein Ausnahmefall liegt insbesondere bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit der Nutzungsperson vor. Die Nutzungsperson ist in diesen Fällen verpflichtet, den Dritten vor Übergabe der Führung des Fahrzeugs zu kontrollieren und hat dabei insbesondere sicherzustellen, dass diese die Kriterien betreffend Mindestalter, Fahrtüchtigkeit und Fahrerlaubnis erfüllt.
8.2. Die Nutzungsperson muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Des Weiteren ist sie verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden (innen wie aussen) oder Verunreinigungen zu überprüfen und mit der im Fahrzeug oder der App befindlichen Schadensliste abzugleichen. Festgestellte Mängel/Schäden oder Verunreinigungen sind dem Dienstleister vor Fahrtantritt telefonisch zu melden und in der Schadensliste zu vermerken. Die Meldung von Neuschäden muss zwingend vor Start des Fahrzeuges erfolgen, um eine verursachergerechte Zuordnung des Schadens gewährleisten zu können. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Benutzer werden Reinigungskosten gemäss Gebührenblatt berechnet. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.
8.3. Die Nutzungsperson hat vor Fahrtantritt den jeweiligen Tank- oder Ladestand des Fahrzeuges zu berücksichtigen und ihre Fahrt dementsprechend zu planen. Sollte sie ein Elektrofahrzeug wegen zu geringer Ladung nicht mehr zur Ladestation zurückbringen können und muss deswegen das Fahrzeug abgeschleppt werden, sind diese Aufwendungen von der Nutzungsperson zu tragen. Des Weiteren wird eine Entschädigung gemäss Gebührenblatt fällig, wenn das Fahrzeug verspätet an den Rückgabestandort gebracht wird.
8.4. Die Nutzungsperson hat das Fahrzeug vor dem Abstellen gegen Diebstahl zu sichern (Fenster, Schiebedach, ggf. Verdeck und Türen müssen verschlossen sein).
9. Laden, Ladekarte (gilt nur für Elektrofahrzeuge)
9.1. Am Ende jeder Fahrt muss die Nutzungsperson das Fahrzeug an der vorgesehenen Ladestelle aufladen. Dies tut sie, indem sie das hierfür vorgesehene Ladekabel, welches sich üblicherweise im Kofferraum befindet, mit der Ladestation verbindet. Sollte das Fahrzeug durch die Nutzungsperson nicht nach der Fahrt an der Ladestation aufgeladen werden, wird eine Gebühr gemäss Gebührenblatt verrechnet. Das Laden an den durch die Ladekarten ermöglichten Ladestationen ist für die Nutzungsperson kostenfrei. Bei anderen Ladestellen muss die Nutzungsperson die Laderechnung selbst bezahlen.
9.2. Die Nutzungsperson verpflichtet sich, die Ladekarte sowie ein etwaiges Ladekabel ausschliesslich zum Laden des carolyn Fahrzeuges zu verwenden. Der Dienstleister behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Ladekarte bzw. des Ladekabels den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Die Nutzungsperson verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften, vertragswidrigen Verwendung der Ladekarte bzw. des Ladekabels neben dem eigentlichen Schaden zur Zahlung einer Ersatzgebühr, deren Höhe in der Gebührenblatt festgelegt ist.
9.3. Die Ladekabel der Elektrofahrzeuge sind stets im Fahrzeug zu belassen und mitzuführen. Aufwendungen, die der Dienstleister aus einer Missachtung dieser Anordnung entstehen, werden der Nutzungsperson gemäss der aktuell gültigen Gebührenblatt oder tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem ist der Dienstleister berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.
10. Tanken, Tankkarte (gilt nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor)
10.1. Falls der Füllstand des Tanks unter ¼ gemäss Tankuhr fällt, so ist die Nutzungsperson gehalten, eine Tankstelle aufzusuchen und das Fahrzeug aufzutanken. Dazu befindet sich im Fahrzeug eine Tankkarte, mit welcher die Nutzungsperson bei den Betreibern mit dichtem Tankstellennetz (genaue Marken siehe Tankkarte) das Fahrzeug kostenlos volltanken kann. Sollte das Fahrzeug durch die Nutzungsperson mit einem Tankstand unter ¼ gemäss Tankuhr retourniert werden, wird eine Gebühr gemäss Gebührenblatt verrechnet.
10.2. Die Nutzungsperson verpflichtet sich, die Tankkarte ausschliesslich zum Tanken des carolyn Fahrzeuges zu verwenden. Der Dienstleister behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Tankkarte den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Die Nutzungsperson verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften, vertragswidrigen Verwendung der Tankkarte neben dem eigentlichen Schaden zur Zahlung einer Ersatzgebühr, deren Höhe in der Gebührenblatt festgelegt ist.
11. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge, verbotene Nutzungsweisen
11.1. Die Nutzungsperson hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln und gemäss den Anweisungen in dem Handbuch, der Gebrauchsanleitung, den Allgemeine Geschäftsbedingungen und nach den Herstellervorgaben, welche im Handschuhfach des jeweiligen carolyn Fahrzeugs hinterlegt sind, zu benutzen. Die Nutzungsperson muss bei der Teilnahme am Strassenverkehr mit dem Fahrzeug die strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten.
11.2. Der Nutzungsperson ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen:
11.2.1. zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;
11.2.2. für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sowie Fahrten abseits befestigten (asphaltierten, betonierten, gepflasterten oder mit ähnlichem Belag versehenen Strassen;
11.2.3. zur gewerblichen Personenbeförderung;
11.2.4. zur Verfügungstellung an Dritte, ausser es besteht eine vertraglich anderslautende Regelung;
11.2.5. Für Werbemaßnahmen des Nutzers, sofern keine anderslautenden vertraglichen Regelungen bestehen;
11.2.6. Um Straftaten zu begehen;
11.2.7. Für den Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen;
11.2.8. Mitführen von Gegenständen, die aufgrund ihrer Form, Größe oder ihres Gewichts die Sicherheit während der Fahrt gefährden oder den Fahrgastraum beschädigen können, sowie das Mitführen von Tieren;
11.2.9. Zur Wartung von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Objekten.
11.3. Weiter ist es der Nutzungsperson untersagt:
11.3.1. Anbauteile wie z.B. Dachträger am Fahrzeug zu montieren oder montieren zu lassen.
11.3.2. das Fahrzeug für Fahrten ausserhalb des Geschäftsgebiets zu benutzen;
11.3.3. das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0.0‰), Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu lenken;
11.3.4. Kinder unter 14 Jahren und kleiner als 150 cm zu befördern, wenn keine geeignete und altersgerecht zugelassene Rückhalteeinrichtung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für das Kind verwendet wird. Die Nutzungsperson muss alle Herstellerhinweise zur Montage und Demontage von Kinderrückhaltesystemen befolgen;
11.3.5. Kinder unter 14 Jahren und 150 cm gross oder grösser zu befördern, wenn sie nicht den Sicherheitsgurt bestimmungsgemäss gebrauchen;
11.3.6. das Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle aller Art im Fahrzeug zurückzulassen.
11.3.7. im Fahrzeug zu rauchen oder Mitfahrern das Rauchen zu gestatten.
11.4. Das Fahrzeug darf von einer in der EU-domizilierten Person ausserhalb der/dem Schweiz/Fürstentum Liechtenstein nicht gefahren werden. Ebenso ist jegliche Weitergabe an eine Person mit Wohnsitz in der EU für Fahrten ausserhalb der/dem Schweiz/Fürstentum Liechtenstein untersagt. Bitte beachten Sie, dass bei Missachtung dieser Regelung rechtliche Konsequenzen bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges drohen. Alle daraus erwachsenen steuerlichen, zollrechtlichen, administrativen und sonstigen Kosten und Aufwendungen werden dem Benutzer belastet und sind von diesem zu tragen. Schuldhafte Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. schuldhafte Nichterfüllung einer Bestimmung gemäss den vorstehenden Unterpunkten durch den Benutzer berechtigen den Dienstleister nach einer nachweislich erfolgten Abmahnung zu einer sofortigen Sperre der Nutzungsperson ohne zeitliche Beschränkung. Ersatzansprüche sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.
12. Zahlung, Abtretung
12.1. Die Nutzungsperson verpflichtet sich bei der Anmietung zur Zahlung der bei der Buchung gültigen Mietpreise. Alle Tarife und Gebühren sind der jeweils aktuellen Gebührenblatt zu entnehmen.
12.2. Sollte das Fahrzeug nicht fahrtüchtig oder nicht verfügbar sein, obwohl es in der App als "verfügbar" gekennzeichnet war, werden der Nutzungsperson keine Mietkosten berechnet.
12.3. Die Nutzung der Fahrzeuge wird je nach Wahl der Nutzungsperson entweder nach dem jeweils gebuchten Tarif-Paket oder in der Standardberechnung abgerechnet.
12.4. Zahlungen erfolgen nach der gewählten Zahlungsmethode. Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren gehen zu Lasten der Nutzungsperson.
12.5. Der Dienstleister behält sich vor, ihre Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird die Nutzungsperson per E-Mail benachrichtigt. In diesem Falle kann die Nutzungsperson nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung die Zahlung leisten.
12.6. Die Nutzungsperson ermächtigt den Dienstleister bzw. den Abtretungsempfänger die von ihr zu entrichtenden Entgelte und gegen ihn bestehenden Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Einzelmietvertrag auf der angegebenen Kreditkarte abzubuchen. Falls diese ungültig oder gesperrt sein sollte, so verpflichtet sich die Nutzungsperson zur Begleichung der per Post oder E-Mail versandten Rechnung.
13. Haftung
13.1. Die Haftung mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Benutzers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters beschränkt, soweit nicht ohnedies Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
13.2. Die Nutzungsperson verpflichtet sich, den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen aus Vertrags- oder Gesetzesverletzungen im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeugs schadlos zu halten. Dies gilt insbesondere bei Unfällen.
13.3. Eine Haftung für im Fahrzeug vergessene oder zurückgelassene Gegenstände wird nicht übernommen. Fundsachen sind dem Dienstleister zu melden und auszuhändigen. Der Dienstleister versucht, Fundgegenstände dem jeweiligen Besitzer zurückzugeben, übernimmt aber dafür keine Haftung.
13.4. Soweit die Erbringung einer vertraglichen Leistungspflicht aufgrund eines Ereignisses, auf deren Eintritt der Dienstleister keinen Einfluss nehmen kann (etwa höhere Gewalt oder Streik), nicht möglich ist, ist eine Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen.
13.5. Die Haftung des Dienstleisters im Falle der Nichtverfügbarkeit eines reservierten Fahrzeuges beschränkt sich auf die Rückerstattung einer allfälligen Anzahlung für die betroffene Fahrt. Jegliche Haftung für Folgeschäden, Erwerbsausfälle oder ähnliches wird wegbedungen.
14. Haftung, Obliegenheiten der Nutzungsperson
14.1. Grundsätzlich haftet die Nutzungsperson gegenüber dem Dienstleister vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für den Untergang des Fahrzeugs (auch Abhandenkommen und Beschlagnahmung), sowie für sämtliche Schäden am Fahrzeug. Die Nutzungsperson ist von der Haftung in dem Masse befreit, als Dritte für den Untergang und Schäden am Fahrzeug aufkommen.
14.2. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und/oder Vertragsverletzungen haftet die Nutzungsperson grundsätzlich nach den gesetzlichen Haftungsregeln, sowie wenn er den Fahrzeugschlüssel beschädigt bzw. entwendet oder seine Pflichten aus dem Nutzungsdvertrag verletzt hat.
14.3. Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung der Nutzungsperson bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten. Abschleppkosten hat die Nutzungsperson selbst zu tragen.
14.4. Soweit der Dienstleister Zahlungen von Versicherungen oder Dritten im Hinblick auf einen Schadensfall erhält, werden diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen der Nutzungsperson angerechnet.
14.5. Die Nutzungsperson haftet für von ihr zu vertretenden, begangenen Verkehrsstrafen- und Besitzstörungshandlungen sowie für Verstösse gegen sonstige strassenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstösse im Strassenverkehr) selbst (nachfolgend „Ordnungswidrigkeiten“).
14.6. Wird die Nutzungsperson wegen eines groben Verstosses gegen geltende Verkehrsregeln angehalten, hat der den Beamten unverzüglich die Besitzlage des Fahrzeugs – jeweiliger Fahrzeughalter – bekannt zu geben, um eine Konfiszierung möglichst zu verhindern.
14.7. Allfällige Bussenverfügungen werden dem Benutzer zur direkten Erledigung zugestellt. In gewissen Fällen sind involvierte Dienstleistungsanbieter oder Fahrzeughalter verpflichtet, den Behörden den Namen der Nutzungsperson mitzuteilen.
14.8. Die Kosten des Dienstleisters für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt die Nutzungsperson, wobei dafür ein Entgelt gemäss der aktuell gültigen Gebührenblatt fakturiert wird.
15. Versicherung
15.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Insassen- und Vollkaskoversicherung.
15.2. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Nutzungsperson sind auf der carolyn-Website publiziert.
15.3. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Dienstleisters zulässig, ausgenommen es ist anderslautend vereinbart.
15.4. Vorbehalten bleiben weitergehende Forderungen des Dienstleisters und/oder der Versicherung im Fall von grobfahrlässigem Verschulden der Nutzungsperson.
16. Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
16.1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden am Fahrzeug ist die Nutzungsperson verpflichtet, immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-) Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, mit Ausnahme des Fahrzeugs, zu Schaden kam.
16.2. Die Nutzungsperson muss auf jeden Fall eine Beweissicherung - etwa durch Aufnahme von Fotos - durchführen und ist zur Schadensminderung verpflichtet.
16.3. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf die Nutzungsperson kein Schuldzugeständnis abgeben. Die Nutzungsperson ist verpflichtet, den Dienstleister zunächst unverzüglich telefonisch über das Schadensereignis zu informieren und hat den Dienstleister nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig - inklusive Übermittlung eines vollständig ausgefüllten und persönlich unterfertigten europäischen Unfallberichts bzw. einer Diebstahlanzeige - zu unterrichten.
16.4. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass die Nutzungsperson hierbei verletzt wurde, hat die schriftliche Unterrichtung umgehend nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Der Nutzungsaufwand wird der Nutzungsperson für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand als eine Aufwandspauschale gemäss der aktuell gültigen Gebührenblatt verrechnet.
16.5. Auf Verlangen des Dienstleisters hat die Nutzungsperson jederzeit den genauen Standort des Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
16.6. Die Nutzungsperson ist verpflichtet im Falle eines von ihr verschuldeten Unfalls alle Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport des Fahrzeuges zurück in das Geschäftsgebiet und zur Reparaturwerkstätte anfallen.
16.7. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall allein dem Fahrzeughalter zu.
17. Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages
17.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Parteien per sofort gekündigt werden.
17.1. Hat die Nutzungsperson ein Tarifpaket abgeschlossen, kann der Nutzungsvertrag von beiden Vertragsparteien abweichend davon frühestens zum Ablauf der Laufzeit des Tarifpakets ordentlich gekündigt werden.
17.3. Das Recht der Vertragsparteien zu einer ausserordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages, insbesondere wegen schwerwiegenden Vertragsverstössen, bleibt unberührt.
17.4. Hat die Nutzungsperson ein Tarifpaket abgeschlossen, hat sie im Falle der ausserordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags durch den Dienstleister keinen Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung des für das Tarifpaket entrichteten Entgelts.
17.5. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages wird das Zugangsmedium durch Deaktivierung der Zugangsdaten gesperrt.
17.6. Bei schuldhaften Vertragsverletzungen der Nutzungsperson, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Verstössen gegen die Pflichten aus dem Vertrag, kann die Nutzungsperson mit sofortiger Wirkung vorübergehend von der Fahrzeugnutzung Ausgeschlossen werden und das Zugangsmedium durch Deaktivierung der Zugangsdaten sperren. Der Ausschluss wird der Nutzungsperson unverzüglich per E-Mail mitgeteilt.
18. Technikereinsatz
18.1. Verursacht die Nutzungsperson einen Technikereinsatz durch nicht sachgemässe Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten dieser AGB bzw. des Nutzungsvertrages (insbesondere bei nicht Anschliessen mittels Ladekabel an der vorgesehenen Ladestelle, nicht versperren des Fahrzeuges, etc.), so werden der Nutzungsperson die dadurch entstehenden Kosten gemäss der aktuell gültigen Gebührenblatt und entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.
19. Vertragsänderungen
19.1. Änderungen dieser AGB werden den Nutzungspersonen schriftlich per E-Mail bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und erlangen für das zwischen der Nutzungsperson und dem Dienstleister bestehende Vertragsverhältnis Geltung, sofern die Nutzungsperson nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung einen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Dienstleister bei einer allfälligen Bekanntgabe besonders hinweisen.
20. Nutzungsbedingungen der Fahrzeugdatenbank
20.1. Die Fahrzeugdetail- und die Standortdaten unserer Fahrzeuge, die die Nutzungsperson u.a. über die Kartenansichten einsehen kann, dienen der Anzeige der Daten innerhalb der carolyn App. Eine automatische Zwischenspeicherung der Daten für die jeweils eigene private Anzeige der Daten, z.B. im Cache des Browsers oder der App, ist zulässig. Jegliche darüberhinausgehende private oder kommerzielle Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder Weitergabe der Fahrzeugdetail- und Standortdaten ist unzulässig, soweit eine solche Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder Weitergabe nicht einen nach Art und Umfang nur unwesentlichen Teil der Datenbank betrifft.
20.2. Die Rechte zur freien Nutzung zu Zwecken der Wissenschaft und Lehrtätigkeit sowie für die Verwendung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren bleiben unberührt. Die Rechte an den digitalen Karten liegen bei dem jeweiligen Kartenanbieter. Insoweit gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die über den Hinweis innerhalb der Karte abgerufen werden können.
21. Allgemeine Bestimmungen
21.1. Der Nutzungsvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen schweizerischem Recht.
22.1. Die involvierten Carsharing Dienstleistungspartner respektieren bei der Verwaltung und Bearbeitung personenbezogener Nutzerdaten sämtliche Vorschriften dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche einen integrierten Bestandteil der vorliegenden AGB bildet.
21.3. Die Carsharing Dienstleistungspartner behalten sich vor, für die Prüfung von Nutzeranträgen sowie die laufende Verleihung von Fahrzeugen bei Ämtern, Partnerunternehmen und Privaten allenfalls notwendige Auskünfte einzuholen.
21.4. Die Fahrzeuge sind mit der in der Schweiz obligatorischen Autobahnvignette versehen. Andere Gebühren wie z.B. Maut, Parkgebühren während der Miete, ausländische Vignetten oder spezifische Benutzungsgebühren für Strassen sind in der Dienstleistung nicht inbegriffen und müssen von der Nutzungsperson getragen werden.
21.5. Der Dienstleister behält sich vor, allenfalls Nutzungslimite einzuführen, welche bei Bedarf angepasst werden können, z.B. bei wiederholten Zahlungsverspätungen, Schadenfällen, etc.
21.6. Die Nutzungsperson darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters auf Dritte übertragen.
21.7. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
21.8. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.